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Sozialumzüge mit ISLER - Professionelle Umzugsabwicklung mit Jobcenter und Sozialamt
Sozialumzüge erfordern besondere Expertise in der Zusammenarbeit mit Behörden und eine unkomplizierte Abwicklung direkt mit den jeweiligen Kostenstellen. Als erfahrenes Umzugsunternehmen übernehmen wir die komplette Auftragsabwicklung mit Jobcenter, Arbeitsamt und Sozialamt und sorgen für einen reibungslosen Ablauf ohne bürokratische Hürden für Sie. Wenn ein Umzug aus zwingenden Gründen notwendig ist, können die Kostenträger die Umzugskosten vollständig übernehmen – wir erstellen die erforderlichen Kostenvoranschläge und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab.

Arbeitsamt-Umzüge für berufliche Neuanfänge
Arbeitsamt-Umzüge werden von der Agentur für Arbeit gefördert, wenn der Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen notwendig ist oder eine neue Arbeitsstelle den Umzug erforderlich macht. Gemäß § 45 Absatz 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit angemessene Umzugskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber keine gleichartigen Leistungen erbringt und der Umzug für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Die Übernahme ist eine Ermessensleistung, die fallabhängig bewertet wird – deshalb ist es wichtig, die Notwendigkeit des Umzugs glaubhaft darzulegen.
Der Antrag auf Umzugsbeihilfe muss vor dem Umzug beim Arbeitsamt eingereicht werden und sollte folgende Unterlagen enthalten: einen Nachweis über den neuen Arbeitsvertrag oder die Zuweisung zu einer neuen Arbeitsstelle, detaillierte Kostenaufstellungen mit Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen sowie eine Bestätigung über die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und erstellen professionelle Kostenvoranschläge, die direkt an das Arbeitsamt weitergeleitet werden können.
Jobcenter-Umzüge mit vollständiger Kostenübernahme
Jobcenter-Umzüge werden bewilligt, wenn der Wohnungswechsel durch das Jobcenter veranlasst wurde oder aus notwendigen Gründen erfolgt. Beziehen Sie Bürgergeld oder ALG II, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen, wenn der Umzug aus zwingenden Gründen wie unzumutbar hohen Mietkosten, gesundheitlichen Problemen oder einer Kündigung durch den Vermieter notwendig ist. Die Zusicherung zur Übernahme der Kosten muss grundsätzlich vor dem Umzug beim Jobcenter eingeholt werden.
Bei einer Umzugsaufforderung durch das Jobcenter übernimmt dieses die Kosten automatisch, allerdings muss auch hier ein Antrag auf Übernahme der Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten gestellt werden. Das Jobcenter kann einen Zwangsumzug anordnen, wenn die Wohnungsgröße nach dem Auszug eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr den Vorgaben entspricht oder die Kosten der Unterkunft zu hoch sind. Wir rechnen die genehmigten Umzugskosten direkt mit dem Jobcenter ab und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Behörde.
Sozialamt-Umzüge für Grundsicherungsempfänger
Sozialamt-Umzüge werden gemäß § 35 SGB XII gefördert, wenn das Sozialamt den Umzug als notwendig anerkennt und Sie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Das Sozialamt – je nach Stadt auch als Amt für Jugend und Familie oder Fachbereich Soziales und Wohnen bezeichnet – kann folgende Kosten übernehmen: Wohnungsbeschaffungskosten wie Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Mietkautionen, Umzugskartons sowie die Kosten für professionelle Umzugshelfer, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Generell muss das Sozialamt einem Umzug zustimmen, wenn Sie erreichbar bleiben und Ihre Gründe nachvollziehbar darlegen. Die Entscheidung, ob Sie eine Umzugsbeihilfe erhalten, liegt im Ermessen des Sozialamt Betreuers – deshalb ist eine frühzeitige Information und gründliche Dokumentation der Umzugsgründe essenziell. Wir stellen Ihnen detaillierte Kostenvoranschläge zur Verfügung, die Sie beim Sozialamt einreichen können, und übernehmen nach Genehmigung die direkte Abrechnung mit der Behörde
Komplette Auftragsabwicklung mit Kostenstellen
Die komplette Auftragsabwicklung mit den jeweiligen Kostenstellen ist unser Spezialgebiet und nimmt Ihnen die bürokratische Last von den Schultern. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigung durch Jobcenter, Arbeitsamt oder Sozialamt kommunizieren wir direkt mit der zuständigen Behörde und rechnen die genehmigten Kosten ohne Ihr Zutun ab. Die Bearbeitungszeit für die Umzugsbeihilfe kann mehrere Wochen dauern, daher empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung. Mit unserer langjährigen Erfahrung in Sozialumzügen garantieren wir einen professionellen, diskreten und stressfreien Umzug, bei dem Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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