Umzugskosten werden übernommen – wenn:
Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und beabsichtigen Ihre Unterkunft zu wechseln
Es spielt keine Rolle Arbeitsamt, Jobcenter oder das Sozialamt, gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug. Es genügt eine entsprechenden Zusicherung bzw. Kostenübernahmeerkärung von dem jeweiligen Amt vorzulegen.
Diese bekommen Sie von der zuständigen Behörde nach einer Antragsstellung für einen Unterkunftswechsel. Sie benötigen zum Antrag zwei bis drei Vergleichs-Angebote, die sie mit dem Antrag abgeben können.
Zu beachten ist, dass der Umzug nicht alleine zu bewältigen ist. Dies sollte bei der Antragsstellung angegeben sein.
Ohne eine schriftliche Zusicherung können die Umzugskosten nicht übernommen werden. Die Einzelheiten besprechen Sie mit ihrem Berater.
Sie müssen in eine andere Stadt umziehen, da Sie Ihren Job wechseln
Es genügt uns eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für Ihren Umzug von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Umzug findet statt und direkt mit Ihrem Arbeitgeber abgerechnet.